Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.
Sachverhalt Ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Schweiz tätig. Die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wurden nach der Grenzgänger-Regelung im Inland besteuert. Als Arbeitnehmer in der Schweiz sind sie obligatorisch in der Schweizer Unfallversicherung versichert. Die Versicherung gewährt Schutz bei Berufsunfällen, -krankheiten und Nichtberufsunfälle (in der Schweiz gehören, abweichend zu Deutschland,...