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Südkorea führt zum 01. Januar 2024 Visum für digitale Nomaden ein

Wer kommt in Frage? Ausländische Arbeitnehmende, die in einem ausländischen Unternehmen angestellt sind, aus der Ferne (remote) arbeiten können und seit mindestens einem Jahr in derselben Branche tätig sind, zusammen mit ihren Familienangehörigen.

Bewerber für das Visum für digitale Nomaden müssen über ein Jahreseinkommen von mindestens 84,96 Millionen Won (etwa 59.000 Euro) und eine persönliche Krankenversicherung mit einer Haftung ab mindestens 100 Millionen Won (etwa 70.000 Euro) verfügen.

Das Visum ist für ein Jahr ab dem Einreisedatum gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Das digitale Nomadenvisum gilt als „Workation“-Visum und ermöglicht es qualifizierten ausländischen Arbeitnehmern, sich in verschiedenen Regionen Südkoreas aufzuhalten und die Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings dürfen sie während ihres Aufenthalts nicht für südkoreanische Arbeitgeber arbeiten, es sei denn, sie erhalten ein separates Arbeitsvisum.

Die Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Unterlagen einreichen, aus denen das Beschäftigungsverhältnis hervorgeht. Zudem muss ein Führungszeugnis vorgelegt und der Nachweis über eine private Krankenversicherung muss erbracht werden.

Das neue Visumsystem wird eine Testphase durchlaufen, um die Wirksamkeit und Auswirkungen zu überprüfen. Auf Grundlage dieser Bewertung werden die Behörden entscheiden, ob das digitale Visum dauerhaft eingeführt wird.

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