Visafreie Einreise nach China
Im Rahmen internationaler Mitarbeitereinsätze nach China haben das M-Visum und das Z-Visum die höchste Relevanz. Seit Ende 2023 können einige Staatsangehörige jedoch auch von einer temporären Visafreiheit nach China profitieren.
Für Aufenthalte bis 30 Tage benötigen deutsche Staatsangehörige (sowie Staatsangehörige von elf weiteren Ländern) für die Einreise nach China kein Visum. Die Möglichkeit der visafreien Einreise ist derzeit bis zum 31.12.2025 befristet, eine Verlängerung ist jedoch denkbar. Die Visafreiheit gilt für touristische und geschäftliche Zwecke. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Grundsätzlich gibt es keine Bestimmungen, wie oft im Kalenderjahr deutsche Staatsangehörige von der visafreien Einreise Gebrauch machen dürfen. Dennoch sollte die Regelung nur eingeschränkt genutzt werden. Zu häufige Einreisen ohne Visum können zur Abweisung an der Grenze führen, weil die Grenzbeamten von der Umgehung der Beantragung eines Visums ausgehen können.
Geschäftsreisen mit dem M-Visum
Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen muss ein M-Visum beantragt werden. Das M-Visum ist ein reguläres Geschäftsreisevisum und ist ausschließlich für einfache geschäftliche Tätigkeiten gedacht. Darunter fallen folgende erlaubte Tätigkeiten:
- Teilnahme an Businessmeetings
- Inbetriebnahme- und Montagetätigkeiten
- Teilnahme an Messen, Konferenzen und Seminaren
- Schulungen
Die Gesamtaufenthaltsdauer pro Kalenderjahr in China darf grundsätzlich 90 Tage nicht überschreiten. In der Regel wird das M-Visum nur für 30 oder 60 Tage ausgestellt. Eine Verlängerung auf bis zu 90 Tage ist jedoch vor Ort in China möglich. Die Bearbeitungszeit für ein M-Visum beträgt 4-8 Wochen.
Wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr angestrebt oder sollen nicht lediglich einfache geschäftliche Tätigkeiten in China ausgeübt werden, ist die Beantragung eines M-Visums nicht ausreichend. In diesem Fall müsste ein Z-Visum beantragt werden, welches einen lokalen Anstellungsvertrag beim chinesischen Unternehmen voraussetzt.
Geschäftsreise mit dem Z-Visum
Das Z-Visum ermöglicht die Einreise in China zum Zweck einer Beschäftigung bei einem chinesischen (Tochter-) Unternehmen. Das Arbeitsvisum allein reicht jedoch nicht aus, um die Beschäftigung in China legal aufzunehmen. Dieses gewährt lediglich die Einreise nach China, so dass vor Ort die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Für den gesamten Prozess muss ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden. Die Bearbeitungszeit für das Z-Visum beträgt 3-5 Monate.
Fun Fact: China ist das zweitbevölkerungsreichste Land der Welt mit über einer Milliarde Menschen. Die chinesische Mauer ist 3.460 km lang und damit fast dreimal so lang wie Großbritannien. Eines der verwendeten Baumaterialien war Klebreis.
Wenn Sie mehr über den Visum-Prozess für China oder andere Länder erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne!