Situation in Italien im Zusammenhang mit kurzfristigen Dienstreisen

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes kann es aufgrund der raschen Ausbreitung und akuten Krankheitswelle des neuartigen Coronavirus in Italien zu verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender kommen.

Bei Auftreten von Krankheitsfällen im Land kann muss mit weiteren Reiseeinschränkungen bis hin zu Quarantänemaßnahmen gerechnet werden.

Seit dem 23. Februar 2020 sind für 10 Gemeinden in der Lombardei Ein- und Ausreiseverbote verhängt worden. Akut betroffen sind Codogno, Castiglione d’Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova dei Passerini, Castelgerundo und San Fiorano. In diesen Regionen wurden sämtliche Großveranstaltungen abgesagt.

Für Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter nach Italien entsenden, ist es wichtig, dass sie sich über die Situation und Reisebestimmungen informieren. Bislang sind Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe regulär in Betrieb. Hier sollten bis auf weiteres die Nachrichten vor und während einer (kurzfristigen) Entsendung verfolgt werden. Aufgrund der schnellen Verbreitung und der ungewissen Lage, können sich die Bestimmungen täglich ändern.

Quellen:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/italiensicherheit/211322

https://www.tagesschau.de/ausland/coronavirus-245.html

 

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