In der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift der IHK Kassel „Wirtschaft Nordhessen“ nimmt die IAC Stellung zu den Veränderungen bei Dienstreisen und Arbeitseinsätzen durch den Brexit.
Zudem zeigt sie, was im Arbeits- und Aufenthaltsrecht durch die Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU zu beachten ist. Auf der Website der Wirtschaft Nordhessen können Sie sich den Artikel mit allen ausführlichen Informationen durchlesen.
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Die IAC Unternehmensberatung unterstützt Sie dabei, Ihre Dienstleistungserbringung von und in Großbritannien möglich zu machen. Ihre Planungssicherheit ist unsere größte Herausforderung:
Aufenthaltsrechtliche Verfahren brauchen Ihre Zeit.
Aber: Ohne gültiges Visum keine Einreise, keine Arbeitsaufnahme und keine Auftragsabwicklung. Informieren Sie sich rechtzeitig vor den geplanten Auslandsaktivitäten bei uns und nutzen Sie unsere vielfältigen Serviceangebote – Von der Beratung bis hin zur Abwicklung kompletter Visaanträge für Ihre Mitarbeiter.
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