Aufgrund des Brexits ist die offizielle Anerkennung der beruflichen Qualifikationen in Großbritannien von nun an erforderlich. Die Anerkennung ist auch bei vorübergehenden oder gelegentlich beruflichen Dienstleistungen in Großbritannien notwendig. Bei der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen handelt es sich um eine Entscheidung der zuständigen Aussichtsbehörde in Großbritannien.
Das Vereinigte Königreich erkennt Qualifikationen aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein an, die den britischen Qualifikationen gleichwertig sind. Über den folgenden Link gelangen Sie auf der Liste, der regulierten Berufe im Vereinigten Königreich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es für einige Berufe separate Behörden in England, Wales, Schottland und Nordirland gibt. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes wenden, in dem Sie arbeiten möchten.
Für Schweizer Staatsangehörige und Familienangehörige von Schweizer Staatsangehörigen gelten andere Regeln.
Wenn Sie bereits eine Qualifikation hatten oder Ihre Qualifikation vor dem 01.01.2021 begonnen haben, wird Ihr Antrag auf Anerkennung in Großbritannien nach den EU-Regeln abgeschlossen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Antrag nach dem 31. Dezember 2020 gestellt wird, solange er vor dem 31. Dezember 2024 gestellt wird.
Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.
Für Architekten, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Angehörige der Gesundheitsberufe gelten andere Regeln.