Die Ratifikationsurkunden für das deutsch-moldauische Sozialversicherungsabkommen sind am 12.12.2018 ausgetauscht wurden. Das Abkommen tritt am 01.03.2019 in Kraft. Das Abkommen deckt die Renten- und Unfallversicherung ab und koordiniert diese, wenn sich der Versicherte im anderen Vertragsstaat aufhält. Zudem wird eine Doppelversicherung ausgeschlossen. Entsandte Arbeitnehmer unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten weiterhin den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes.
Durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten können zudem Voraussetzungen für Rentenansprüche erfüllt werden. Das Abkommen ist auch im Bereich der Unfallrenten die Grundlage dafür, dass Zahlungen in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat vorgenommen werden können.
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