Das Bundesministerium für Finanzen hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2020 bekannt gemacht. Das Muster wird vom BMF auf der Internetseite zum Download zur Verfügung bereitgestellt.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und dem amtlichen Muster in Format und Aufbau entspricht. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die elektronische Lohnbescheinigung bis zum letzten Tag des Monats Februar im Folgejahr elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des BMF-Schreiben vom 09.09.2019 zu berücksichtigen.