Unternehmen, welche künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. Diese soll in 2022 weiterhin stabil bleiben.
Seit dem 1. Januar 2018 beträgt die Künstlersozialabgabe 4,2 %. Zuletzt war angedacht, den Abgabesatz auf 4,4 % zu erhöhen. Aufgrund zusätzlicher Bundesmittel blieb der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2021 dennoch stabil. Auch im Jahr 2022 sollen zusätzliche Bundesmittel dazu beitragen, dass der Abgabesatz weiterhin bei 4,2 % liegen soll.
Ermöglicht wird dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Höhe von knapp 84,6 Millionen Euro. Damit wird einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt. Gleichzeitig wird durch die Finanzierung gewährleistet, dass Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin die wichtige soziale Absicherung erhalten.