Nach aktuellen Meldungen bearbeitet das US-Generalkonsulat in Frankfurt bis auf Weiteres keine Anträge, die per E-Mail gestellt werden. Von dieser neuen Regelung sind folgende Gruppen betroffen:
- Personen, die mit einem Visum oder einer ESTA Genehmigung bereits in die USA eingereist sind und nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes von 12 Monaten einen neuen Antrag stellen müssen.
- Personen, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis für die USA bekommen haben, aber noch eine NIE-Befreiung benötigen.
- Antragssteller, die beim NIE-Erstantrag eine Ablehnung erhalten haben und einen Zweitantrag stellen möchten.
Bereits eingereichte und im Zusammenhang mit dem Visumsantrag gestellte NIE Anträge werden hingegen noch akzeptiert. Für Antragssteller, die von der neuen Regelung betroffen sind, besteht alternativ die Möglichkeit, den NIE-Antrag an die US Botschaft Berlin oder an das US-Generalkonsulat in München zu richten. Dort ist nach wie vor die Bearbeitung von NIE-Anträgen ohne Einschränkung möglich.