Statusverlängerung in den USA

Gerade in Zeiten der Corona Pandemie im Zusammenhang mit Reisebeschränkungen kommen Fragen auf, welche die Verlängerung des Aufenthaltsstatus in den USA betreffen.

Über die Ankunfts- und Abflugkarte (I-94) wird der zeitlich begrenzte Aufenthaltstitel eines Einreisenden in die USA festgehalten. Da sich allerdings die Voraussetzungen für eine Statusverlängerung aufgrund der Pandemie geändert haben, möchten wir an dieser Stelle aufzeigen, welche Möglichkeiten dennoch für eine Genehmigung zur Verlängerung zur Verfügung stehen. Grundvoraussetzung für eine befristete Aufenthaltserlaubnis ist immer eine zweckgebundene Einreise (z.B. Arbeitsaufnahme, Studium).

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt die Ausreise aus den USA keine Problematik dar – tricky wird es bei der Wiedereinreise, denn dieses Vorhaben wird aufgrund der aktuellen Regulierungen deutlich erschwert. Das führt dazu, dass viele Personen sich längere Zeit am Stück im Landesinneren aufhalten.

Doch was tun, wenn der Aufenthaltsstatus endgültig ausläuft?

Inhaber des Nonimmigrant-Visums (Nichteinwanderungsvisa) sollten zunächst die Möglichkeit einer Verlängerung dieses Status (Extension of Status) prüfen. Wenn eine Verlängerung jedoch ausgeschlossen ist, dann sollte überlegt werden, in welchen anderen Status gewechselt werden könnte, um ein sich illegales Befinden im Landesinneren zu vermeiden (Change of Status).

Doch wie sehen die Voraussetzungen für eine Statusverlängerung aus?

Eine Statusverlängerung kann ausschließlich von Inhaber*innen eines Nichteinwanderungsvisa beantragt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass die Beantragung vor Ablauf der endgültigen Frist erfolgt. Denn wenn der Nichteinwanderungsstatus nicht mehr gültig ist (I-94 Status invalid), wird eine Verlängerung nicht möglich sein. Die Folge dessen wäre eine Ausreise und eine komplette Neu-Beantragung eines Visums. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Reisepass für den gesamten Zeitraum, einschließlich des Zeitraums für die gesamte Verlängerung, Gültigkeit hat.

Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, in denen eine Statusverlängerung grundsätzlich nicht möglich ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn USA-Reisende gegen die Visaauflagen verstoßen oder sich im Land strafbar gemacht haben. Auch Reisende, die im Rahmen des Visa Waiver Programs* unterwegs sind, können nur im Rahmen einer Kulanzregelung aufgrund von Pandemie-verursachten Umständen ihren Aufenthalt um maximal 30 Tage verlängern. Außerdem sind Inhaber eines C-1/D, K-1 bzw. K-2 Visums und Personen, die ihren maximalen Aufenthaltsstatus einer Visumkategorie ausgeschöpft haben, von einer möglichen Verlängerung ausgeschlossen.

Sollte ein Antrag zur Verlängerung des Aufenthaltsstatus gestellt werden, so muss dies bei der Einwanderungsbehörde USCIS vor Ablauf des I-94 erfolgen. Je nach Visakategorie erfolgt eine Verlängerung mittels der Formulare I-129 Petition for a Nonimmigrant Worker und/oder I-539 Application To Extend/Change Nonimmigrant Status (https://www.uscis.gov/forms/all-forms). Während der Prozess der Verlängerung läuft, sollte das Land nicht verlassen werden, da ansonsten der offizielle Status verfällt.

Nach Empfehlung des USCIS sollte der Antrag spätestens 45 Tage vor Ablauf des I-94 gestellt werden. Für das I-129 Verfahren wird außerdem gegen einen Aufpreis die Möglichkeit eines beschleunigten Prozesses von Seiten des USCIS zur Verfügung gestellt. Dahingegen sind die I-539 Verfahren langwieriger (rund 3-6 Monate) und es steht keine Möglichkeit eines beschleunigenden Prozesses zur Verfügung.

Während ein Prozess zur Verlängerung läuft, darf sich die Person auch nach Ablauf des I-94 weiterhin in Form eines „geduldeten Status“ im Land befinden. Sollte anschließend eine Ablehnung erfolgen, muss das Land umgehend verlassen werden.

(Das Visa Waiver-Programm ermöglicht Bürgern aus teilnehmenden Ländern *, geschäftlich oder touristisch für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die USA zu reisen. https://www.dhs.gov/visa-waiver-program-requirements)

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