Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2021

Auch im Jahr 2021 haben sich viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht.

Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick, welche Werte 2021 gelten.

Beitragsbemessungsgrenzen 2021

 

West Ost
Kranken– und Pflegeversicherung jährlich 58.050,00 EUR
monatlich 4.837,50 EUR
Allgemeine Rentenversicherung jährlich 85.200,00 EUR 80.400,00 EUR
monatlich 7.100,00 EUR 6.700,00 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung jährlich 104.400,00 EUR 99.000,00 EUR
monatlich 8.700,00 EUR 8.250,00 EUR
Arbeitslosenversicherung jährlich 85.200,00 EUR 80.400,00 EUR
monatlich 7.100,00 EUR 6.700,00 EUR

 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) ist 2021 auf 64.350 Euro (bisher 62.550 Euro) steigen;

das sind monatlich 5.362,50 Euro. Bei einmaligem Überschreiten der Grenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig.

 

Allgemeine JAG Besondere JAG
Jahr 2020 62.550,00 EUR 56.250,00 EUR
Jahr 2021 64.350,00 EUR 58.050,00 EUR

 

 

Beitragssätze in der Sozialversicherung

 

Folgende Beitragssätze in der Sozialversicherung gelten 2021.

 

Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt
Krankenversicherung Allgemeiner Beitragssatz 7,3 % 7,3 % 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz 7,0 % 7,0 % 14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,3 % 1,3 %
Pflegeversicherung 1,525 % 1,525 % 3,05 %
Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 %
Allgemeine Rentenversicherung 9,3 % 9,3 % 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 15,4 % 9,3 % 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 1,2 % 1,2 % 2,4 %

 

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