Erneute Verlängerung der Steuerbegünstigung für Einmalzahlungen und weitere Steuervorteile für Expatriates in China Die chinesische Regierung hat eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Situation in China zu verbessern. Ganz aktuell haben das Finanzministerium („Ministry of Finance“ – MOF) und die Staatliche Steuerverwaltung („State Administration of Taxation“ – SAT) am 28. August 2023...
Heimatland- oder Gastland-Ansatz und der Umgang mit der Inflation – Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, ihre Expatriates während des Auslandseinsatzes angemessen zu bezahlen und welchen Einfluss hat dabei die Inflation? Das Thema Inflation ist in verschiedenen Länderkombinationen seit jeher präsent, doch ist eine sehr hohe Anzahl an Ländern erst seit dem Jahr 2022 hiervon betroffen. Die...
Honorarvertrag als Gestaltungsmöglichkeit zur arbeitsvertraglichen Entsendung Oft stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei einem Auslandseinsatz der Abschluss eines „Honorarvertrags“ eine alternative Gestaltungsmöglichkeit zum Arbeitsvertrag darstellt.
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch in der Meldung für Finnland arbeitnehmerspezifische Informationen angegeben werden. Bis zum 30.9.2021 wird die Meldepflicht durch ausfüllen des bereits bekannten elektronischen Formulars erfüllt (wichtig: nur anzuwenden, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2021 beginnt).
Bei beruflich veranlassten Umzügen gelten rückwirkend ab dem 01.04.2021 für Inlandsumzüge sowie ab dem 01.04.2022 neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen.
Die höheren Lebenshaltungskosten vor Ort eines entsendeten Arbeitnehmers ins Ausland kann der Arbeitgeber abgelten, indem er einen Kaufkraftausgleich zahlt. Die nach §3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge sind zum 01.07.2021 angepasst worden.
Die USA haben zu Beginn der Corona-Pandemie die Grenzen für Europäer geschlossen. Jetzt wurde das Ende des Travel Bans durch die amerikanische Administration angekündigt. Ab November sollen vollständig Geimpfte wieder einreisen dürfen. Trotz der guten Nachrichten durch die Ankündigung bleiben Fragen zur genauen Umsetzung offen.
Die Trennung des Vereinigten Königreichs von der EU hat zu zahlreichen Unsicherheiten im Arbeitsrecht geführt. Auch das Austrittsabkommen vom 17.10.2019 sowie das Handels- und Kooperationsabkommen (HKA) haben diese Unsicherheiten nicht aufgeklärt. Nachfolgend soll ein genauerer Blick auf die Fragen des Arbeitsrechts in Bezug auf den Brexit geworfen werden.
In der aktuellen September-Ausgabe der Fachzeitschrift der IHK Kassel „Wirtschaft Nordhessen“ nimmt die IAC Stellung zu den Meldepflichten in der EU und zeigt außerdem auf, was Unternehmen hierzu dringend beachten sollten.
Nach aktuellen Meldungen bearbeitet das US-Generalkonsulat in Frankfurt bis auf Weiteres keine Anträge, die per E-Mail gestellt werden. Von dieser neuen Regelung sind folgende Gruppen betroffen: