EU-Registrierung bei konzerninterner Entsendung Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen diese vor Beginn der Beschäftigung bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) melden. Wie in den meisten anderen EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz gibt es auch in Österreich Ausnahmen von der Meldepflicht. Dazu zählen...
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch in der Meldung für Finnland arbeitnehmerspezifische Informationen angegeben werden. Bis zum 30.9.2021 wird die Meldepflicht durch ausfüllen des bereits bekannten elektronischen Formulars erfüllt (wichtig: nur anzuwenden, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2021 beginnt).
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden 2021 vorübergehend angehoben. Dies hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat es am 07.05.2021 gebilligt. Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und innerhalb eines Jahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung eine...
Am späten Donnerstagnachmittag hat das Tschechische Kabinett überraschend verkündet, dass tschechische Berufspendler ab Freitag, 24. April 2020, wieder die Grenze passieren dürfen und das Ausreiseverbot aufgehoben sei.
Das digitale Meldesystem der niederländischen Aufsichtsbehörde für Soziales und Arbeit wird verpflichtend ab dem 01. März dieses Jahres durchgesetzt. Es war ursprünglich für Januar 2018 geplant. Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden tätig werden, müssen demnach vorab bei der Behörde gemeldet werden. Zur Meldung gehören Angaben zur Identität des Arbeitnehmers, Eckpunkte zum entsendenden sowie dem...
Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Ziele dieser Richtlinie sind die Verbesserung der Umsetzung und der praktischen Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Mitarbeitern (Richtlinie 96/71/EG). Dies soll zum Schutz der entsandten Mitarbeiter...