Litauen unterzeichnet als 21. Staat das Telearbeitsübereinkommen Das Multilaterale Rahmenabkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit gilt seit dem 1. Mai 2024 auch für Litauen und ermöglicht es Arbeitnehmern, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnsitzstaat zu verbringen und gleichzeitig im Arbeitgeberstaat sozialversicherungspflichtig zu bleiben. Neben Deutschland haben...