US-Konsulate in Deutschland öffnen schrittweise

Seit dem 20.07.2020 öffnen die Konsulatsabteilungen in Deutschland schrittweise.

Im US-Konsulat München werden derzeit nur Anträge für F-, M- und J-Visa bearbeitet. In den US-Konsulaten Berlin und München ist es ebenfalls möglich F-, M- und J-Visa zu beantragen. Darüber hinaus ist es an diesen beiden Standorten auch möglich ein Visum zu erhalten, welches zu den Ausnahmeregelungen auf Grund nationaler Interessen zählt. Darunter zählen folgende Kategorien, die gemäß der Proklamation 9993 des Präsidenten Trump, zeitweilig für Reisende aus dem Schengenraum ausgesetzt sind:

  • Öffentliche Gesundheit: Personen die im Gesundheitssektor tätig sind und in die USA reisen um die Folgen der COVID-19 Pandemie einzudämmen, sowie für bereits bestehende Forschungen die für die öffentliche Gesundheit maßgebend sind.
  • Studierende
  • Wissenschaft
  • Investoren: Reisen im Zusammenhang mit Investitionen in die oder Handel mit der US-Wirtschaft, die maßgebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, einschließlich Investoren und Händler mit E-Visa sowie leitende Angestellte, die an der strategischen Ausrichtung beteiligt sind. Auch deren Angehörige.
  • Wirtschaft: Befristete Reise, die der US-Wirtschaft einen maßgeblichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen wie z.B. technische Spezialisten (Montage, Bedienung und Wartung von Schiffen, Maschinen etc.), die von US-Unternehmen und ausländischen Unternehmen genutzt werden und mit erheblichen Investitionen in den USA verbunden sind. Weiter auch Führungskräfte und Vorstandmitglieder, die die strategische Ausrichtung vorgeben, die für den Erfolg des Unternehmens erforderlich sind sowie deren Angehörige. Auch Sportler und deren Angehörige können in die USA reisen, sofern die Sportveranstaltung die US-Wirtschaft stärkt.

Das Antragsverfahren für neue Visa bleibt  wie bisher über einen Termin im US-Konsulat bestehen. Reisende, die bereits ein gültiges Visum haben und zu den oben genannten Ausnahmekategorien gehören, sollten sich elektronisch bei dem zuständigen Konsulat melden. Jede Ausnahmeregelung muss i.d.R. durch einen Nachweis dargelegt werden. Es ist dabei zu beachten, dass Einreisen in die USA nach Genehmigung des Visums oder ESTA nur einmal möglich ist und innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss.

Quelle: o.A., 2020, Frequently Asked COVID-19 Questions for Visas, U.S. Embassy & Consulates in Germany, https://de.usembassy.gov/covid19-faqs-for-visas/ [24.07.2020].

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Kick-off in Kassel

Weiterbildung Global Mobility Manager (IHK) Der Kick-off zur dritten Weiterbildung Global Mobility Manager (IHK) fand am 4. und 5. September 2024 bei der IAC in Kassel statt. Impressionen gibt es im Video.
Sonntagsarbeit im europäischen Ausland

Sonntagsarbeit im europäischen Ausland

Bei Entsendungen ins Ausland bleibt es nicht aus, dass Mitarbeiter an nationalen und regionalen Feiertagen im Einsatzland oder am Sonntag arbeiten müssen. In fast allen europäischen Ländern besteht in diesem Fall die Pflicht, die Sonntags-...

Sondernews/Merkblätter

Kick-off in Kassel
6. September 2024
Sonntagsarbeit im europäischen Ausland
3. September 2024
Neuseeland: Gebühren für Visa werden erhöht
29. August 2024
Herzlich Willkommen, Alisa!
21. August 2024
Kosten des Fachkräftemangels
16. August 2024
Ausweitung visumfreie Einreise nach China
9. August 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X