A1 Bescheinigung ist Pflicht bei auf Auslandsdienstreisen oder Entsendungen befindliche Mitarbeiter – stärkere Kontrollen auch in Deutschland

Fehlt bei der Entsendung eines Arbeitnehmers eine aktuelle A1-Bescheinigung, so drohen dem Arbeitgeber Geldstrafen.

Bevor der Arbeitnehmer also zur Arbeit beispielsweise von Polen ins Ausland geschickt wird – sei es im Rahmen einer Dienstreise oder einer Entsendung – ist zu ermitteln, welches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung kommt. Dies wird durch die Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt.

Der allgemeine Grundsatz in der EU-Verordnung 883/2004 besagt, dass die betreffende Person zum betreffenden Zeitpunkt nur einem Sozialversicherungssystem unterliegt – es sollte das System des Landes sein, in dem die Arbeit geleistet wird.

Von dieser Regelung gibt es entsprechende Ausnahmen:

Insbesondere, in denen der angestellte Arbeitnehmer zur Arbeit in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird, und zwar im Namen eines Arbeitgebers, der seine Geschäftstätigkeit in dem Land ausübt, aus dem der Arbeitnehmer entsandt wird. In diesem Fall unterliegt der Arbeitnehmer weiterhin der Sozialversicherung in dem Land, aus dem er entsandt wird unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsausübung in dem anderen Land auf höchstens 24 Monate befristet ist. Verlängerungen des Arbeitseinsatzes und dem weiterhin bestehenden Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die A1-Bescheinigung, die von der örtlich zuständigen Sozialversicherungsbehörde ausgestellt wird, bestätigt die Zugehörigkeit zu dem betreffenden Sozialversicherungssystem. Hier gibt es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich eines Mindestzeitraums der Arbeitsleistung im Ausland.

Wenn die A1-Bescheinigung (auch bei Kurzaufenthalten, die beispielsweise gemäß den polnischen Vorschriften als Dienstreise gelten) fehlt, kann dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer im Land der Arbeitsleistung die Pflicht zur Zahlung der in diesem Land fälligen Sozialversicherungs-/Krankenversicherungsbeiträge für den Zeitraum auferlegt werden, in dem die Arbeit in diesem Land ausgeübt wird oder können dem Arbeitgeber im Land der Arbeitsleistung bestimmte Strafen auferlegt werden.

Hinweis der IAC GmbH: Wir haben vermehrt die Informationen bekommen, dass gerade auch im Rahmen der Corona-Kontrollen bei Beschäftigungsverhältnissen oder in Betrieben die A1 Bescheinigungen abgefragt werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre verbundenen Gesellschaften, Unternehmen oder Subunternehmen im Europäischen Ausland darauf hinzuweisen, dass bei Dienstreisen oder Arbeitseinsätzen (Entsendungen) nach Deutschland die A1 Bescheinigungen vorgehalten werden müssen.  Mit unserer Netzwerk-Allianz sind wir Ihnen gern bei entsprechenden Beantragungen und Antragstellungen behilflich. Sprechen uns hierzu einfach an.

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen

Anwendung der Tageslohnsteuertabelle ‒ deutlich höhere Aufwendungen bei beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeiter/innen

Das ist eine Überraschung: In den neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) gibt es eine massive Änderung in der Anwendung der Lohnsteuerberechnung bei beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeitern. Die zukünftige Lohnsteuerberechnung ist bei bestimmten grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmergruppen nach...
Screenshot IHK Hannover Website Seminar

Rückschau: Geschäftsführer Kai Mütze als Referent bei der IHK Hannover zum Thema „Neue Formen des Global Working“

Die IHK Hannover veranstaltete am 9. + 10. März 2023 ein Online-Seminar zu den „New Normal“ in der Arbeitswelt. IAC-Geschäftsführer Kai Mütze referierte in zwei Modulen vor knapp 20 Teilnehmenden, die seinen Ausführungen gespannt zuhörten...

Sondernews/Merkblätter

Anwendung der Tageslohnsteuertabelle ‒ deutlich höhere Aufwendungen bei beschränkt steuerpflichtigen Mitarbeiter/innen
29. März 2023
Rückschau: Geschäftsführer Kai Mütze als Referent bei der IHK Hannover zum Thema „Neue Formen des Global Working“
10. März 2023
Rückschau: Online-Grundlagenseminar Global Mobility
3. März 2023
USA: USCIS plant Gebührenerhöhung
27. Februar 2023
Rückschau: Online-Seminar Workation und Remote Working am 14. + 15. Februar 2023
17. Februar 2023
Österreich und Deutschland gehen einen neuen Weg beim mobilen Arbeiten
16. Februar 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X