Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung stellen mit der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Grundsätze zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (§ 4 SGB IV – Ausstrahlung) und aus dem Ausland nach Deutschland (§ 5 SGB IV – Einstrahlung) nach innerstaatlich deutschem Recht zur Verfügung.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.