Am 01. März 2021 war der erste Jahrestag der Rechtsverbindlichkeit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland. Eine erste Bilanz fällt trotz der Corona Pandemie positiv aus.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Rechtsrahmen und die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten festgelegt. Dieses Regelwerk soll, dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend, Möglichkeiten der Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften geschaffen werden sowie den Prozess insgesamt klarer und transparenter gestalten.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gehört zur Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Damit Unternehmen auch künftig ihre Potenziale voll ausschöpfen können verstärkt die Bundesregierung ihren Fokus auf Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um das Angebot an inländischen Fachkräften zu erhöhen.
Erstmals wir der Begriff „Fachkräfte“ einheitlich und klar definiert: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierteren Berufsausbildung. IT- Fachkräfte können bei einer ausgeprägten berufspraktischen Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreise. Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.
Jetzt ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits ein Jahr in Kraft. Binnen der ersten 10 Monate, also der Zeitraum in 2020 nach Inkrafttreten, wurden bereits fast 30.000 Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten vergeben. Das ist eine starke und positive Bilanz, vor allem unter Berücksichtigung der aktuellen Lage durch die Corona Pandemie. Mehrere Bundesländer haben zentrale Ausländerbehörden eingerichtet, die auf Fragen der Fachkräfteeinwanderung spezialisiert sind. Bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung für interessierte Fachkräfte im Ausland eingerichtet. Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht.
Begleitend zum Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden weitere Maßnahmen durch die Bundesregierung angestoßen. Es gibt die Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und eine Ausweitung der Sprachförderung sowie eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt (u.a. gezielte Werbemaßnahmen im Ausland). Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter www.make-it-in-germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.
Quellen: