Expatriates in Kriegsregionen

Wichtige Hinweise für Unternehmen

In der aktuellen Krise um den Ukraine-Russland-Krieg wird deutlich, wie geopolitische Risiken und veränderte Sicherheitsumgebungen die Gefahren-Lage für Expatriates beeinflussen. Unternehmen sind in der Pflicht, Ihre Mitarbeiter entsprechend vorzubereiten und abzusichern.

Am Anfang steht die Frage, was eine Krisenregion ist und wie die Bedingungen dort sind. Die Ukraine hat zum Beispiel schon seit der Annexion der Krim wegen der erhöhten Gefahrenlage als Krisenregion gegolten. Viele Unternehmen haben daher bereits seit Jahren Notfallkonzepte erstellt. Diese gelten für Kriegsregionen, für von Terror bedrohte Gebiete oder auch für Pandemien.

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber Expats in Kriegsregionen

Schon vor einer Entsendung von Mitarbeitern haben Unternehmen die moralische wie auch rechtliche Pflicht, die geopolitischen Gegebenheiten des Ziellandes zu prüfen, den Expat darüber aufzuklären sowie im Fall von Kriegsregionen ein detailliertes Krisenmanagement zu installieren. Laut §618 BGB sind Arbeitgeber dazu verpflichtet „Dienstleistungen, die unter ihrer Anordnung oder ihrer Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leib und Leben geschützt ist…“ Dazu gehört auch die Informationspflicht des entsendenden Unternehmens.

Notfallkonzept bei Entsendungen in Krisengebiete

Ist ein Personaleinsatz in einem Krisengebiet geplant, müssen die Informationen über die Gefahrenlage vollständig sein, so dass der Mitarbeiter nicht mehr selbst zu recherchieren braucht. Die Informationen müssen dem Expat vor der Abreise zur Verfügung gestellt werden, angemessen und aktuell sein und die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes wiedergeben. Zusätzlich sollte ein Notfallkonzept erarbeitet werden, das eine schnelle Rückholung der Expats aus dem Krisengebiet regelt. Notfallpläne können gegebenenfalls von einem professionellen Sicherheitsdienstleister erstellt und organisiert werden.

Passives Kriegsrisiko im Versicherungsschutz

In der Praxis ist bei einigen Anbietern von Auslandskrankenversicherungen das sogenannte passive Kriegsrisiko ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Versicherer bei Erkrankungen oder Verletzungen, die aufgrund von Kriegsereignissen entstanden sind, nicht mehr leisten. Daher sollte im Versicherungsschutz für Expatriates unbedingt das passive Kriegsrisiko mit abgesichert sein. Wenn jemand hingegen selbst Kampfhandlungen begeht oder sich offiziellen Anordnungen zum Schutz der eigenen Sicherheit widersetzt, begibt er sich in ein sogenanntes aktives Kriegsrisiko, welches generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Medizinische Assistance im Kriegsfall

Expats sollten auch beachten, dass im Ernstfall eines Krieges medizinische Assistance-Leistungen nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden können. So sollte eigentlich sichergestellt sein, dass Personen nach Hause oder in ein Krankenhaus transportiert werden, um die angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Aktuell könnte ein in der Ukraine oder Russland erkrankter Expat aufgrund des Flugverbots faktisch aber nicht nach Hause geholt werden.

Benötigen Sie Unterstützung im Zusammenhang mit Entsendungen? Sprechen Sie uns gerne an!

 

Quelle:

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/expats-in-kriegsregionen-2126688

 

 

Ähnliche Beiträge

A1-Antrag in Papierform

News: Elektronisches Meldeverfahren bei Entsendungen in Abkommensstaaten weiterhin nicht möglich

Erneute Verzögerung bei der Umsetzung des elektronischen Meldeverfahrens bei Tätigkeit in Abkommensstaaten – A1-Bescheinigungen können seit einigen Jahren digital beantragt werden. Für Abkommensstaaten besteht diese Möglichkeit aktuell jedoch noch nicht. Die Umsetzung des digitalen Verfahrens...

USA-Visa Updates

Vorbereitung auf die zweite Amtszeit von Donald Trump: Mögliche Änderungen bei US-Visa – Was Sie als Arbeitgeber jetzt beachten sollten Am 20. Januar 2025 wurde Donald Trump zum 2. Mal als 47. Präsident der Vereinigten...

Sondernews/Merkblätter

Visa-Arten für China-Reisen
13. Februar 2025
Neue Gehaltsgrenzen und Erweiterung des Schengenraums
13. Februar 2025
Australien führt neue Arbeitsvisumskategorie ein
5. Februar 2025
News: Elektronisches Meldeverfahren bei Entsendungen in Abkommensstaaten weiterhin nicht möglich
3. Februar 2025
USA-Visa Updates
31. Januar 2025
Neues Reisegenehmigungssystem für Israel
17. Januar 2025

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“