Verlängerung der Konsulatsvereinbarung
Die Konsultationsvereinbarung zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer mit Bezug auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zwischen Deutschland und Belgien wurde nun letztmalig bis zum Juni 2022 verlängert.
Ebenso haben sich die Steuerbehörden Deutschlands und Luxemburg darauf geeinigt, dass die Verständigungsvereinbarung für Grenzpendler im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.06.22 zu kündigen.
Aufhebung der Maßnahmen gegen Covid-19
Dies bedeutet, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, jeweils in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind. Die Anwendung der Verständigungs- bzw. der Konsultationsvereinbarung ist daher auf den Zeitraum vom 11.03.20 bis zum 30.06.22 begrenzt.
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