Kindergeldanspruch bei Familienwohnsitz in China

Immer mehr Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland entsandt, um an einer dortigen Betriebsstätte tätig zu sein. Bei Einsätzen, die sich über Jahre hinziehen, reist in den meisten Fällen die Familie des Mitarbeiters mit.

Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer war für drei Jahre nach China entsandt. Seine Ehefrau und seine Kinder folgten ihm und verbrachten die meiste Zeit des Jahres in China. Die Sommerferien und teilweise auch einige Wochen im Frühjahr verbrachten die Ehefrau und die Kinder in Deutschland. Hierbei wurde ein in Hessen im Eigentum einer GmbH stehendes Haus zu Wohnzwecken genutzt, dessen Geschäftsführer der Ehemann war. Eine anderweitige Nutzung des Hauses sollte nicht erfolgen. In einem Mietvertrag war geregelt, dass der Ehemann als Geschäftsführer Miete nur für die Zeit der tatsächlichen Nutzung zahlt. Nach Beendigung der Entsendung sollte die Wohnung wieder dauerhaft und uneingeschränkt von der Familie genutzt werden.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hatte die Klage der Ehefrau jetzt vor dem FG Hessen Erfolg. Bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer begründe nach Auffassung des FG Hessen das Beibehalten einer eingerichteten Wohnung im Inland eine vom Umfang der tatsächlichen Nutzung unabhängige Vermutung für eine fortdauernde Nutzungsabsicht.

Die tatsächliche Verfügungsbefugnis setze nicht voraus, dass ganzjährig Miete bezahlt wird. Eine Untervermietung einer Wohnung schließe wiederum eine künftige regelmäßige Benutzung der Wohnung durch die Familie aus. Im Streitfall verfüge das Ehepaar ständig über die Wohnung, weshalb ein Innehaben einer Wohnung in Deutschland vorliege.

Das FG Hessen bejahte aufgrund dessen im Streitfall einen inländischen Wohnsitz und somit auch folglich einen Kindergeldanspruch.

 

Ähnliche Beiträge

Zwei Männer diskutieren am Schreibtisch sitzend

Grenzüberschreitende Leiharbeit: EuGH konkretisiert Merkmal der gewöhnlichen Tätigkeit

Aufgrund von in der Regel deutlich geringeren Abgabensätzen als in westeuropäischen Ländern, werden Leiharbeitnehmer (insbesondere aus dem osteuropäischen Ausland) im Niederlassungsland des Verleihunternehmers und nicht im Einsatzland sozialversichert.
Globus vor Mann am Laptop

Expatriates in Kriegsregionen

Wichtige Hinweise für Unternehmen In der aktuellen Krise um den Ukraine-Russland-Krieg wird deutlich, wie geopolitische Risiken und veränderte Sicherheitsumgebungen die Gefahren-Lage für Expatriates beeinflussen. Unternehmen sind in der Pflicht, Ihre Mitarbeiter entsprechend vorzubereiten und abzusichern.

Sondernews/Merkblätter

Rückschau: Geschäftsführer Kai Mütze als Referent bei der IHK Hannover zum Thema „Neue Formen des Global Working“
10. März 2023
Rückschau: Online-Grundlagenseminar Global Mobility
3. März 2023
USA: USCIS plant Gebührenerhöhung
27. Februar 2023
Rückschau: Online-Seminar Workation und Remote Working am 14. + 15. Februar 2023
17. Februar 2023
Österreich und Deutschland gehen einen neuen Weg beim mobilen Arbeiten
16. Februar 2023
Rückschau: Online-Grundlagenseminar Global Mobility am 8. + 9. Februar 2023
13. Februar 2023

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X