Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2020 den neuen Sachbezugswerten für das Jahr 2021 zugestimmt. Hierdurch wird dem gestiegenen Verbraucherpreisindex Rechnung getragen.
Somit gelten ab 01.01.2021 für freie Unterkunft und Verpflegung nachfolgende Sätze:
Sachbezug Unterkunft: 237 EUR monatlich
Sachbezug Verpflegung: 263 EUR monatlich, d.h.
Frühstück: 1,83 EUR kalendertäglich; 54 EUR monatlich
Mittag- oder Abendessen: 3,47 EUR kalendertäglich; 104 EUR monatlich
Quelle: IWW MBP 11-2020