Seit dem 12.09.2022 hat die EU das Visa-Abkommen mit Russland auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Damit profitieren russische Staatsbürger nicht mehr von der erleichterten Visavergabe für Reisen in den Schengenraum.
Hierbei ist insbesondere das sogenannte C-Visum (Schengenvisum) für touristische und geschäftliche Zwecke gemeint. Im Antragsverfahren des nationalen Visums (D-Visum), werden die Anträge ebenfalls strenger bewertet. Dieses Abkommen ist mit einer begrenzten Anzahl von Ländern geschlossen wurden. Deutschland zählt z.B. dazu.
Diese Änderungen gelten ab sofort
- Anstieg Visaantragsgebühr von 35 EUR auf 80 EUR (Preis für Schengenvisum)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Zusätzliche Unterlagen und Formulare müssen bei einem Visumantrag mit eingereicht werden
- Ausstellung für die mehrfache Einreise wird eingeschränkt
Für diese Personengruppen können Ausnahmen gelten
- Familienangehörige von EU-Bürgern
- Journalisten
- Dissidenten
- Vertretern der Zivilgesellschaft
Jedem Schengenland wird ein Ermessensspielraum für eine Prüfung von Anträgen eingeräumt. Durch die strikte Bewertung wird es möglich sein, Visa zu verweigern oder bestehende gültige Visa aufzuheben. Weiter kann jedes Land im Einzelfall entscheiden, ob die oben aufgeführten Personengruppen als Ausnahme gewertet werden.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_5346
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