Mit seinem Schreiben vom 13.11.2020 hat das Bundesfinanzministerium die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2021 veröffentlicht. Die angepassten Prozentsätze gelten für die Länder Belgien, Lettland, Malta, Norwegen. Portugal, Irland, Spanien und Zypern.