Im Dezember vergangenen Jahres hat der EuGH die Nichtigkeitsklage der beiden Länder abgewiesen. Ungarn und Polen haben beide eine Klage auf Nichtigkeit gegen die Entsenderichtlinie 2018/957 erhoben mit der Begründung, dass u.a. die Wahl der Rechtsgrundlage fälschlich sei und der Erlass der Richtlinie, einen Verstoß gegen Art. 56 AEUV über den freien Dienstleistungsverkehr darstellt und...