Tag

Transportunternehmen
Hände bedienen Laptop
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.

Sondernews/Merkblätter

Workation 2026
6. Juli 2026
Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer
6. Juli 2026
E-2 Visum für US-Investoren
29. Juni 2026
Wichtige Friständerung in Frankreich
17. Juni 2026
Neue Regelung in Israel
17. Juni 2026
Bekannte Schlupflöcher geschlossen
3. Juni 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“