Ende April hat die UN die dritte Auflage des Praxisleitfadens „Verrechnungspreise“ veröffentlicht. Der Leitfaden soll den Steuerverwaltungen helfen, Verrechnungspreisregeln umzusetzen und in Betriebsprüfungen anzuwenden. Er kann aber auch für deutsche Steuerpflichtige bei der Durchführung der Verrechnungspreisanalyse hilfreich sein.
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.