Tag

BFH
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen
Der BFH hat jetzt zum neuen Reisekostenrecht klargestellt, dass die erste Tätigkeitsstelle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens ist, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. (BFH 17.12.20; VI R 21/18, DStR 21, 1039)
Hände bedienen Laptop
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.
Mann referiert in einem Meeting
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.

Sondernews/Merkblätter

VAE lockern steuerliche Ansässigkeitsregeln für von regionalen Konflikten betroffene Expatriates
25. März 2026
Presseartikel: Das kleine Holzpferd bringt alle auf Trab
17. März 2026
Geschäftsreisen in die USA – Visa- und Einreiseoptionen im Überblick
9. März 2026
Aktuelle Lage im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf das Visa- und Einreisemanagement
3. März 2026
Großbritannien verschärft Kontrolle der digitalen Einreiseerlaubnis ETA
26. Februar 2026
BMF präzisiert DBA-Regeln
27. Januar 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“