Tag

BFH
Arbeitsplatz mit zwei Bildschirmen und Unterlagen
Der BFH hat jetzt zum neuen Reisekostenrecht klargestellt, dass die erste Tätigkeitsstelle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens ist, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. (BFH 17.12.20; VI R 21/18, DStR 21, 1039)
Hände bedienen Laptop
Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. VII R 34/18) entschieden.
Mann referiert in einem Meeting
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.

Sondernews/Merkblätter

Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024
Aus der Praxis – Sonntagsarbeit in der Schweiz
7. März 2024
USA Updates
6. März 2024
Kick-off zur Weiterbildung HR Global Mobility Manager (IHK)
4. März 2024
Updates Staatsangehörigkeitsrecht
22. Februar 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X