Kai Mütze und Gregor Wetekamp von der IAC Unternehmensberatung GmbH hielten am 23., 24., 27. & 28. Februar 2023 das Online-Grundlagenseminar Global Mobility ab. Die vier Module enthielten Definitionen, Begrifflichkeiten und Unterschiede anhand verschiedener Betrachtungsweisen und zeigten Arten der Vertragsgestaltung sowie sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte im internationalen Kontext auf. Zahlreiche Praxisbeispiele und Tipps aus der...
Vielversprechender Auftakt für die neue Veranstaltungsserie „In 120 Minuten auf den Punkt gebracht“ Es ist viel Bewegung im Personalbereich – Fachkräftemangel, Wertewandel, Demografie, erhöhte Wechselbereitschaft unter den Arbeitnehmern, New Work und Employer Branding. HR kommt kaum hinterher, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen und auf neue Herausforderungen einzustellen.
Mit der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 in schwedisches Recht, haben sich die schwedischen Entsendungsvorschriften zum 31. Juli 2020 geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem diejenigen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden.
Am 28.06.2018 wurde die Reform der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet, die maßgebende Änderungen der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG beinhaltet. Die Umsetzung in deutsches Recht, musste verpflichtend bis zum 30.07.2020 erfolgen.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.