Mit der Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 in schwedisches Recht, haben sich die schwedischen Entsendungsvorschriften zum 31. Juli 2020 geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem diejenigen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden.
Am 28.06.2018 wurde die Reform der EU-Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet, die maßgebende Änderungen der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG beinhaltet. Die Umsetzung in deutsches Recht, musste verpflichtend bis zum 30.07.2020 erfolgen.
Am 31.01.2020 endete die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Das Ende der Übergangsphase bringt auch das Ende der europäischen Dienstleistungsfreiheit sowie der Freizügigkeit mit sich.
Im Juli 2018 hat der Europäische Rat die revidierte Entsenderichtlinie 2018/957 verabschiedet. Ziel ist es europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen für einheimische sowie ausländische Arbeitende zu schaffen.