Belgien: Weiter Verschärfung bei der Corona bedingten Einreiseanmeldung

Wenn Mitarbeitende auf Dienstreise nach Belgien gehen, erwarten Sie weitere Hürden bei der Einreiseanmeldung. Neben der selbstverständlich mitzuführenden A1-Bescheinigung sowie der Registrierung im Portal Limosa wird zusätzlich seit August 2020 eine Voranmeldung, die sog. Passenger Locator Form, benötigt.

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Um vorstehende Einreiseanmeldung zu erlangen müssen Unternehmen fortan zusätzlich eine Berufsreisezertifikat-Nummer bei der Voranmeldung im Passagier-Lokalisierungsformular angeben. Diese wird durch eine Erklärung des entsendenden Unternehmens generiert. Das sog. Business Travel Abroad-Formular (BTA-Formular) muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden und bestätigt die offizielle Begründung, dass es sich bei der Reise um eine Dienstreise handelt. Ohne diese Erklärung werden Reisen nicht als geschäftlich anerkannt.

Die BTA Nummer muss dann in der Corona Anmeldung (Passagier-Lokalisierungsformular) unter dem Punkt „Ankunft in Belgien“ bei der Angabe „Sie reisen geschäftlich?“ angegeben werden. Da es sich bei der Eingabe um eine Pflichtangabe handelt, kann die Reise nicht als Dienstreise vorangemeldet werden, wenn das Unternehmen nicht die Reise offiziell als geschäftlich durch das Ausfüllen des BTA-Formulars bestätigt.

Quellen:

https://bta.belgium.be/de

https://travel.info-coronavirus.be/de/public-health-passenger-locator-form

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/belgiensicherheit/200382

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