Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die Abgeordneten des Bundestags stimmten über das Gesetzespaket zu Migration und Asyl ab. Der Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde verabschiedet, um den Bedarf der Fachkräfte in Deutschland zukünftig besser decken zu können. Besonders qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll der Weg nach Deutschland erleichtert werden.

Jobsuche

Zukünftig sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten für voraussichtlich bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um eine Beschäftigung zu suchen. Deutschkenntnisse und eine ausreichende Qualifikation müssen vorgewiesen werden können. Des Weiteren müssen genügend Geldmittel vorhanden sein, um den Lebensunterhalt während der Suche zu finanzieren. Die bisherige Regelung schrieb den Nachweis über einen Arbeitsvertrag vor.

IT-Spezialisten

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an IT-Spezialisten wurden für diese Gruppe Sonderregelungen geschaffen. Sie müssen lediglich ein Gehalt von mindestens 4.000 Euro in Deutschland erhalten und im Ausland mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Die ausländische Qualifikation tritt in den Hintergrund.

Weitere Erleichterungen

Die Beschränkung auf Mangel- oder Engpassberufe soll bei anerkannter qualifizierter Ausbildung wegfallen. Die Anerkennung von Abschlüssen soll in dem Zuge beschleunigt und vereinfacht werden.

Bisher mussten Arbeitgeber prüfen, ob ein deutscher oder aus dem EU-Ausland stammender Arbeitssuchender für die Stelle ebenfalls geeignet ist. Diese Vorrangprüfung soll demnächst entfallen

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