Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die Abgeordneten des Bundestags stimmten über das Gesetzespaket zu Migration und Asyl ab. Der Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde verabschiedet, um den Bedarf der Fachkräfte in Deutschland zukünftig besser decken zu können. Besonders qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten soll der Weg nach Deutschland erleichtert werden.

Jobsuche

Zukünftig sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten für voraussichtlich bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um eine Beschäftigung zu suchen. Deutschkenntnisse und eine ausreichende Qualifikation müssen vorgewiesen werden können. Des Weiteren müssen genügend Geldmittel vorhanden sein, um den Lebensunterhalt während der Suche zu finanzieren. Die bisherige Regelung schrieb den Nachweis über einen Arbeitsvertrag vor.

IT-Spezialisten

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an IT-Spezialisten wurden für diese Gruppe Sonderregelungen geschaffen. Sie müssen lediglich ein Gehalt von mindestens 4.000 Euro in Deutschland erhalten und im Ausland mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Die ausländische Qualifikation tritt in den Hintergrund.

Weitere Erleichterungen

Die Beschränkung auf Mangel- oder Engpassberufe soll bei anerkannter qualifizierter Ausbildung wegfallen. Die Anerkennung von Abschlüssen soll in dem Zuge beschleunigt und vereinfacht werden.

Bisher mussten Arbeitgeber prüfen, ob ein deutscher oder aus dem EU-Ausland stammender Arbeitssuchender für die Stelle ebenfalls geeignet ist. Diese Vorrangprüfung soll demnächst entfallen

Ähnliche Beiträge

Japan führt neues Visum ein

Japan Updates

Visum für Digitale Nomaden für Japan voraussichtlich ab Ende März 2024 Japan will eine neue Visumkategorie für sogenannte Digitale Nomaden einführen. Derzeit sind visafreie Kurzaufenthalte in Japan bis 90 Tage für Deutsche und Angehörige 67...
Karte Schengenraum mit Reisepass

Updates Schengenraum

Bulgarien und Rumänien treten schrittweise dem Schengen-Raum bei Der Schengen-Raum ermöglicht den freien und uneingeschränkten Personenverkehr innerhalb des Schengen-Gebiets. So finden Grenzkontrollen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten in der Regel nicht statt. Der Raum für...

Sondernews/Merkblätter

Trends – Challenges – Chances im Global Mobility Management
17. April 2024
Bergfest in Kassel
8. April 2024
Frohe Ostern!
31. März 2024
Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024
Aus der Praxis – Sonntagsarbeit in der Schweiz
7. März 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X