Japan – weltweites Einreiseverbot

Seit dem 28.12.2020 bis vorerst 31.01.2021 besteht ein weltweites Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger. Dabei sind insbesondere folgende Aufenthaltstitel betroffen: temporäre Businessvisa (bis zu 90 Tage), Working Holiday Visa sowie Langzeitvisa (Visa mit Certificate of Eligibility).

Reisende, die bereits ein gültiges Visum haben können weiterhin nach Japan einreisen. Hiervon ausgenommen sind Personen, die sich 14 Tage vor Einreise u.a. in Großbritannien, Republik Südafrika und dem Schengenraum (z.B. Deutschland) aufgehalten haben. Einreisen sind in solchen Fällen nur mit gesonderten Ausnahmen möglich. Personen, die demnach mit einem bereits ausgestellten Visum, wieder einreisen können, benötigen zur Einreise lediglich einen Reisepass, eine Residence Card und eine gültige Re-Entry Permit.

 

Ob das Einreiseverbot nach dem 31.01.2021 noch seine Gültigkeit hat, ist noch nicht festgelegt. Dies kann sich noch kurzfristig aufzeigen. Hierbei halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Gerne können Sie jederzeit auf uns zukommen. Wir beraten Sie in allen Fragen der Einreisebestimmungen für sämtliche Länder.

 

 

Quelle:

https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_de/konsular_InformationenCoronavirus.html [Zuletzt besucht am 04.01.2021]

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