China News. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Änderungen im Steuerrecht für Expats – Verlängerung der Übergangsfrist

Mit Ablauf des 31.12.2021 sollte eine drei-jährige Übergangsfrist, in welcher Expats in China von besonderen steuerfreien Leistungen profitieren konnten, enden.

Auf der Basis einer Mitteilung des chinesischen Finanzministeriums und der State Administration of Taxation datierend 27.12.2018 sollte nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Gleichbehandlung von Expats mit chinesischen Arbeitnehmern erfolgen.

Die Umsetzung dieser Maßnahme ab dem 01.01.2022 hätte weitreichende Folgen für ausländische Arbeitgeber, deren Mitarbeiter als Expats in China tätig sind.

Doch Arbeitgeber und die betroffene Expat-Community können nun erst einmal aufatmen:

Kurz vor dem Ablauf der bisherigen Übergangsfrist hat die chinesische Regierung entschieden, diese Frist nochmals um 2 weitere Jahre zu verlängern.

Die steuerlichen Vorteile, die den in China ansässigen Expats bisher eingeräumt wurden, gelten nunmehr auch weiterhin bis zum 31.12.2023.

Hierunter fallen nicht nur die Vergünstigungen z.B. für gewährtes Wohngeld (housing allowance), Sprachkurse (language training allowance) oder auch Kinderausbildungskosten (children education allowance).

Auch die bisherige gesonderte Besteuerung des jährlichen Bonus / einmalige jährliche Sonderzahlung wird zunächst nicht aufgehoben, sondern wird bis 31.12.2023 beibehalten.

Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Sollte sich die Rechtslage bis Ende 2023 nicht ändern, müssen sich involvierte Entscheidungsträger und HR-Personalverantwortliche auf die sich dann ab 2024 geltenden Änderungen einstellen und diese bei der Planung bestehender oder zukünftiger Assignments berücksichtigen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ergänzende Informationen wünschen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Entsendungen insbesondere nach China oder weltweit mit unserer umfassenden, langjährigen Erfahrung im internationalen Personalmanagement als kompetenter Partner zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen oder zu grundsätzlichen Fragestellungen zu internationalen Personaleinsätzen.

 

Quelle:

GTAI, Chinesische Behörden, eigene Recherche

 

Ähnliche Beiträge

Global Mobility News zu DBA-Themen aus dem IAC-Service International Tax

International Tax News – Teil 2

Der wirtschaftliche Arbeitgeber im DBA-Kontext: Neue Klarheit durch BFH-Urteil vom 12.12.2024 Warum der Arbeitgeberbegriff entscheidend ist Artikel 15 Absatz 2 des OECD-Musterabkommens regelt, unter welchen Voraussetzungen das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit beim Ansässigkeitsstaat...
Global Mobility News zur Einführung der Einkommensteuer Oman

Einführung der Einkommensteuer im Oman

Am 1. Januar 2028 tritt im Sultanat Oman erstmals eine persönliche Einkommensteuer für natürliche Personen in Kraft. Grundlage ist der königliche Erlass Nr. 56/2025 aus Juni 2025. Aktuelle Situation Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland & Oman Zurzeit...

Sondernews/Merkblätter

BMF präzisiert DBA-Regeln
27. Januar 2026
Anpassung der Gehaltsgrenze in Österreich
9. Januar 2026
Wichtige Änderung: Änderung des Antragsverfahrens für Indien-Visa in ganz Deutschland
22. Dezember 2025
USA verschärfen Einreise-Bestimmungen
19. Dezember 2025
EuGH-Entscheidung vom 11. Dezember 2025
12. Dezember 2025
Malaysia verschärft Compliance-Anforderungen
12. Dezember 2025

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“