China News. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Änderungen im Steuerrecht für Expats – Verlängerung der Übergangsfrist

Mit Ablauf des 31.12.2021 sollte eine drei-jährige Übergangsfrist, in welcher Expats in China von besonderen steuerfreien Leistungen profitieren konnten, enden.

Auf der Basis einer Mitteilung des chinesischen Finanzministeriums und der State Administration of Taxation datierend 27.12.2018 sollte nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Gleichbehandlung von Expats mit chinesischen Arbeitnehmern erfolgen.

Die Umsetzung dieser Maßnahme ab dem 01.01.2022 hätte weitreichende Folgen für ausländische Arbeitgeber, deren Mitarbeiter als Expats in China tätig sind.

Doch Arbeitgeber und die betroffene Expat-Community können nun erst einmal aufatmen:

Kurz vor dem Ablauf der bisherigen Übergangsfrist hat die chinesische Regierung entschieden, diese Frist nochmals um 2 weitere Jahre zu verlängern.

Die steuerlichen Vorteile, die den in China ansässigen Expats bisher eingeräumt wurden, gelten nunmehr auch weiterhin bis zum 31.12.2023.

Hierunter fallen nicht nur die Vergünstigungen z.B. für gewährtes Wohngeld (housing allowance), Sprachkurse (language training allowance) oder auch Kinderausbildungskosten (children education allowance).

Auch die bisherige gesonderte Besteuerung des jährlichen Bonus / einmalige jährliche Sonderzahlung wird zunächst nicht aufgehoben, sondern wird bis 31.12.2023 beibehalten.

Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Sollte sich die Rechtslage bis Ende 2023 nicht ändern, müssen sich involvierte Entscheidungsträger und HR-Personalverantwortliche auf die sich dann ab 2024 geltenden Änderungen einstellen und diese bei der Planung bestehender oder zukünftiger Assignments berücksichtigen.

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Quelle:

GTAI, Chinesische Behörden, eigene Recherche

 

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