Neue Regelung für vereinfachte Antragsverfahren von Arbeitsvisa
Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine hat die israelische Regierung am 04.04.2022 eine neue Regelung beschlossen, die es Fachkräften aus technischen Berufen erlaubt, über ein vereinfachtes Antragsverfahren ein Arbeitsvisum für Israel zu beantragen.
Die Initiative ist aus der Kooperation zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor entstanden.
Die Hintergründe zum Antragsverfahren:
- Ursprünglich hatten die Gründerinnen Sophia Tupolev-Luz und Ariella Ravivb des Start-Ups The Reboot sich dazu entschlossen, eine Plattform zu entwickeln, die ein Netzwerk zwischen technisch-qualifizierten ukrainischen und russischen Fachkräften mit israelischen Unternehmen herstellen sollte.
- Das Projekt zielte darauf ab, den Kriegsbetroffenen aus der Ukraine humanitäre Unterstützung zu leisten und gleichzeitig die Nachfrage der lokalen israelischen Industrie zu bedienen.
Nachdem die israelische Regierung die offizielle Freigabe für das Pilotprojekt erteilte, können ausländische Studenten nun ein Arbeitsvisum für Israel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erhalten. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Voraussetzungen für eine Verlängerung:
- Der Mitarbeiter muss einen Arbeitsvertrag mit dem israelischen Unternehmen haben
- Und über eine Qualifikation in einem technischen Beruf verfügen: Dazu zählen unter anderem folgende Berufsfelder: Mathematik, Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik und Medizin.
Die Initiative ist auch für diejenigen Personen konzipiert, die nach dem israelischen Rückkehrgesetz (Law of Return) anspruchsberechtigt sind. Es betrifft jüdische Arbeitnehmer, die in einem der technischen Berufsfelder tätig sind und nach Israel über das Rückkehrgesetz einwandern möchten. Beide Zielgruppen können bereits eine Arbeitserlaubnis nach 4 Werktagen erhalten und sind zusätzlich dazu berechtigt, von Familienangehörigen begleitet zu werden, die ebenfalls berechtigt sind, in Israel zu arbeiten. Bislang wurden bereits über 1000 Anträge über diese Initiative gestellt.
Zuvor war es gesetzlich festgelegt, dass ausländische High-Tech Fachkräfte nur dann ein Arbeitsvisum erhalten können, wenn Ihr Monatsgehalt mindestens doppelt so hoch ist, wie das durchschnittliche Monatseinkommen in Israel. Zusätzlich musste die israelische Innovation Authority das Unternehmen als „high-tech company“ anerkennen. Diese bürokratischen Hürden sind nun weggefallen, sodass insgesamt das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis deutlich beschleunigt wurde.
Ausländische Studierende profitieren
Von dieser neuen Regelung profitieren auch ausländische Studierende, die an einer Universität in Israel studieren und in einem technischen Studiengang eingeschrieben sind. Diese Studenten können allerdings nur in Teilzeit arbeiten und Ihr Monatsgehalt muss nicht dem üblichen Gehalt eines ausländischen Spezialisten entsprechen.
Quelle: Israel | Fast-track visa program for Ukrainian nationals announced – B A L | Berry Appleman & Leiden LLP; Israel to fast-track Ukrainian tech workers’ visas – Tech News – Haaretz.com
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