Neue Einreiseregeln für die Schweiz

Die Schweiz ist stark von COVID-19 betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.

Seit dem 4. Dezember 2021 gilt eine grundsätzliche PCR-Testpflicht für alle Einreisenden unabhängig von Herkunftsgebiet, Transportmittel und Impfstatus. Die Einreise ist nur bei negativem Testergebnis möglich.

Zusätzlich ist zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise die Durchführung eines zweiten Covid Tests verpflichtend. Das Ergebnis muss unaufgefordert dem zuständigen Kanton gemeldet werden. Der erste Test vor Einreise muss ein PCR-Test sein (Gültigkeit max. 72 Stunden), der zweite Test kann ein PCR- oder Antigen-Test sein. Eine Quarantäneverpflichtung gibt es aktuell nicht.

Neben der neu eingeführten Testpflicht, gilt grundsätzlich die Pflicht für alle Einreisenden, unabhängig von Herkunftsland und Transportmittel, das sog sogenannte Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen und dieses bei Einreise vorzuweisen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

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