Die Schweiz ist stark von COVID-19 betroffen und ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.
Der BFH hat jetzt zum neuen Reisekostenrecht klargestellt, dass die erste Tätigkeitsstelle bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens ist, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. (BFH 17.12.20; VI R 21/18, DStR 21, 1039)
Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Alle Länder haben dies umgesetzt und es gibt regelmäßig Updates in den Meldeverfahren und der Funktionalität der Portale.
Norwegen hat sich speziell zu den Einsätzen von Dienstleistungserbringungen und deren Meldungen aufgestellt. In unserem heutigen Blog gehen wir näher auf die Prozessschritte bei einer Meldung nach der EU-Entsenderichtlinie in Norwegen ein.