Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden 2021 vorübergehend angehoben. Dies hat der Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat es am 07.05.2021 gebilligt. Kennzeichnend für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird und innerhalb eines Jahres auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Beschäftigung eine...