Trump will für zunächst 2 Monate keine dauerhaften Aufenthaltserlaubnisse mehr ausgeben. Grund für diese Entscheidung ist die hohe Arbeitslosigkeit in den USA auf Grund von COVID-19.
Üben Grenzgänger und Grenzgängerinnen ihre Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise vorübergehend von zu Hause aus (ganz oder teilweise), ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts.