Üben Grenzgänger und Grenzgängerinnen ihre Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise vorübergehend von zu Hause aus (ganz oder teilweise), ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des anwendbaren Sozialversicherungsrechts.
Die britische Regierung plant die Schaffung eines Punktesystems für das britische Einwanderungsrecht, welches voraussichtlich ab Januar 2021 in Kraft treten soll.