Tschechien lockert die Beschränkungen für den Grenzverkehr

Am späten Donnerstagnachmittag hat das Tschechische Kabinett überraschend verkündet, dass tschechische Berufspendler ab Freitag, 24. April 2020, wieder die Grenze passieren dürfen und das Ausreiseverbot aufgehoben sei.

Die Lockerungen kommen jedoch mit einer entscheidenden Auflage: Die Pendler müssen im zweiwöchigen Rhythmus einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als vier Tage sein darf. Ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses darf die Grenze weiterhin nicht passiert werden.

Diese Lockerung gilt für tschechische Berufspendler, die täglich von Tschechien nach Österreich oder Deutschland pendeln. Außerdem gelten die Erleichterungen für europäische Geschäftsleute. EU-Staatsangehörigen ist es erlaubt zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit für maximal 72 Stunden wieder einzureisen. Zur Einreise benötigt wird ein Nachweis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und einen maximal vier Tage alter negativer Corona-Test. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Registrierung der Tätigkeit bei den tschechischen Behörden nötig ist.

Diese erste Erleichterung bei der Einreise nach Tschechien ist nur durch die Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Eine Vorlage der Bescheinigung finden Sie hier. Das Ergebnis muss von einem Arzt oder einer Gesundheitsstation bescheinigt werden. Der Test muss auf eigene Kosten durchgeführt werden. In Deutschland bleibt die Frage offen, wer einen solchen Test durchführen soll. Bislang ist das Testen nur auf Personen mit Symptomen oder nachweislichen Kontakt zu Infizierten beschränkt. Der Erhalt einer Bescheinigung sei daher nicht oder nur schwer umsetzbar.

Hinweis der IAC GmbH:

Bitte beachten Sie, dass bei möglichen geschäftlichen Reisen nach Tschechien die EU-Melde- und Registrierungspflichten eingehalten werden müssen sowie eine gültige A1-Entsendebescheinigung mitgeführt werden muss. Wir stehen Ihnen mit unseren Service gern für die Absetzung der Meldung sowie die Organisation der A1 Bescheinigung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern hierzu an, wir sind für Sie da.

Quelle:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/tschechische-grenzoeffnung-mit-pferdefuss,Rx3nTqk

https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2317418

 

 

 

Ähnliche Beiträge

EU-Registrierung Österreich

Österreich Updates

Österreich passt Ausnahmen von der EU-Registrierung an Bevor Arbeitgeber Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, müssen sie diese bei der ZKO (Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung) registrieren. Wie auch in anderen...
Irische Flagge auf Landkarte

Irland Update

Irland hebt Mindestlohn an Irland hat den im Jahr 2000 eingeführten Mindestlohn zum 1.1.2024 angehoben. Arbeitnehmer über 20 Jahre bekommen in Irland nun mindestens 12,70 € pro Stunde. Auch für Arbeitnehmer, die jünger als 20...

Sondernews/Merkblätter

Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024
Aus der Praxis – Sonntagsarbeit in der Schweiz
7. März 2024
USA Updates
6. März 2024
Kick-off zur Weiterbildung HR Global Mobility Manager (IHK)
4. März 2024
Updates Staatsangehörigkeitsrecht
22. Februar 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X