Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

In der Europäischen Union gilt: Arbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat arbeiten, unterliegen der dortigen Sozialversicherungspflicht – unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Grundlage ist Artikel 21 (1) der EU-Durchführungsverordnung VO (EG) 987/09. Damit muss ein ausländischer Arbeitgeber seine Beschäftigten in Deutschland in der Sozialversicherung anmelden und Beiträge zahlen, als hätte das Unternehmen in der Bundesrepublik einen Sitz.

Ausländische Arbeitgeber, ohne Sitz im Inland, mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in Deutschland müssen ab 1. Januar 2021 einen Bevollmächtigten in Deutschland bestellen, der zwingend Entgeltunterlagen in deutscher Sprache führen und aufbewahren muss. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine sozialversicherungsrechtliche Überprüfung der Arbeitgeberpflichten im Inland auch dann möglich ist, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat.

 

Die nach § 28p SGB IV zu prüfenden Entgeltunterlagen kann der Bevollmächtigte in seinen eigenen oder in den Geschäftsräumen der prüfenden Stelle vorlegen. Ausgeschlossen wird die in bestimmten Fällen erforderliche Prüfung in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers (§ 98 Absatz 1 Satz 4 SGB X), soweit die Geschäftsräume des Bevollmächtigten in dessen privaten Bereich integriert sind.

 

Gern stehen wir Ihnen hierfür mit unserem Payroll-Service zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierzu gern an, wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Bedürfnisse.

 

Quelle: LGP Löhne und Gehälter professionell 01-2021

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/mitarbeiter-anmelden-ohne-deutschen-firmensitz-2088296

Ähnliche Beiträge

Express-Terminprogramm für B-1/B-2-Visa in Mexiko Global Mobility IAC Unternehmensberatung

USA: Neues Express-Terminprogramm für B-1/B-2-Visa in Mexiko

Wer kurzfristig geschäftlich oder privat in die USA reisen möchte, kennt das Problem: Die langen Wartezeiten auf einen Termin im US-Konsulat können die Reisepläne erheblich verzögern. Mit einem neuen Pilotprogramm des US-Außenministeriums soll sich dies...
Global Mobility IAC Unternehmensberatung Workation

Workation 2026

Warum das Büro am Strand die neue Geheimwaffe ist Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Koffer werden gedanklich schon gepackt und in den Büros dreht sich aktuell alles um die Sommerplanung. Doch viele Beschäftigte...

Sondernews/Merkblätter

USA: Neues Express-Terminprogramm für B-1/B-2-Visa in Mexiko
27. Juli 2026
Workation 2026
6. Juli 2026
Einheitliches, digitales Meldesystem für entsandte Arbeitnehmer
6. Juli 2026
E-2 Visum für US-Investoren
29. Juni 2026
Wichtige Friständerung in Frankreich
17. Juni 2026
Neue Regelung in Israel
17. Juni 2026

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“