Die britische Regierung plant die Schaffung eines Punktesystems für das britische Einwanderungsrecht, welches voraussichtlich ab Januar 2021 in Kraft treten soll.
Dabei ist es wichtig zu beachten, dass wahrscheinlich keine Unterscheidungen zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern vorgenommen werden sollen. Das Einwanderungsrecht soll demnach grundlegend anhand eines Punktesystems erfolgen. Als Vorbild hierzu dient das australische Punktesystem. Dabei sollen Fachkräfte Punktzahlen erfüllen, die für die Erfüllung gewisser Anforderungen vergeben werden. In diesem Zusammenhang sollen mindestens 70 Punkte notwendig sein, um eine mögliche Einwanderung bewilligt zu bekommen. Für ein Jobangebot eines anerkannten Arbeitgebers werden z.B. 20 Punkte bewertet. Wenn dieses Jobangebot auch den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht, bringt dies weitere 20 Punkte ein. Englische Sprachkenntnisse hingegen würden mit 10 Punkten bewertet werden. Sofern das Jobangebot ein Mindestgehalt von 25.600,00 £ vorsieht, werden hierfür ebenfalls Punkte gesammelt. Für das Mindestgehalt werden 20 Punkte bewertet.
Bezüglich des Verfahrens plant die britische Regierung die Einführung gebührenpflichtiger Visa beispielsweise zum Zwecke der Arbeit oder einem Studium. Für vorübergehende Einreisen, z.B. für Geschäftsreisen, werden aller Voraussicht nach andere Regelungen gelten. Hierbei wird es auf spezielle Vereinbarungen oder im Bedarfsfall auf ein noch zu schließendes Abkommen ankommen.
Wir halten Sie gern weiterhin auf dem Laufenden.
Weiterhin planen wir für das 2. Halbjahr 2020 eine entsprechende Veranstaltung zu dem Thema „UK-Austritt und die Folgen für die Personalarbeit“ durchzuführen. Nähere Informationen finden Sie dann auf unserer Seminar-Seite.