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elektronische Meldung
Das digitale Meldesystem der niederländischen Aufsichtsbehörde für Soziales und Arbeit wird verpflichtend ab dem 01. März dieses Jahres durchgesetzt. Es war ursprünglich für Januar 2018 geplant. Arbeitnehmer, die vorübergehend in den Niederlanden tätig werden, müssen demnach vorab bei der Behörde gemeldet werden. Zur Meldung gehören Angaben zur Identität des Arbeitnehmers, Eckpunkte zum entsendenden sowie dem...
IAC Unternehmensberatung – Frau und Mann schütteln sich die Hand
Beschränkt Steuerpflichtige – ELSTAM Verfahren ab 01.01.2020 Seit 1.1.2020 sind beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (z. B. Grenzgänger oder im Ausland lebende Firmenrentner) in den ELStAM-Abruf mit einbezogen. Für den Abruf ist es notwendig, dass dem Arbeitgeber die Steuer-IdNr. des Arbeitnehmers vorliegt. Hat der Arbeitnehmer bereits eine Steuer-IdNr. kann der Arbeitgeber am Verfahren teilnehmen. Hat der Arbeitnehmer...

Sondernews/Merkblätter

Beginn der „Übergangsfrist“
29. Oktober 2026
EU-Parlament stimmt für einheitliches digitales Meldeverfahren für Arbeitnehmerentsendungen
28. Oktober 2026
Frankreich: Verstärkte Kontrollen bei der Entsendung von Arbeitnehmern
27. Oktober 2026
Arbeiten in mehreren Ländern: Welches Arbeitsrecht gilt?
15. Oktober 2026
Vereinfachung und Digitalisierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit in der EU
9. Oktober 2026
Arbeiten bei der IAC: Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement
5. Oktober 2026

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