Tag

EU-Mitgliedstaat
Prozesse optimieren mit IAC
Seitdem die Corona-Beschränkungen in fast allen Ländern der EU/EWR aufgehoben oder zumeist gelockert wurden, nimmt der berufsbedingte Reiseverkehr wieder zu. Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, müssen sich daher wieder verstärkt mit den verpflichtenden Themen A1-Bescheinigungen und EU Registrierungen auseinandersetzen.
Mann referiert in einem Meeting
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden.

Sondernews/Merkblätter

Trends – Challenges – Chances im Global Mobility Management
17. April 2024
Bergfest in Kassel
8. April 2024
Frohe Ostern!
31. März 2024
Frankreich Updates
21. März 2024
Ungarn Updates
13. März 2024
Aus der Praxis – Sonntagsarbeit in der Schweiz
7. März 2024

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“

X
X
X