Neue Inlandsumzugskostenpauschalen ab 01.04.2021 bzw. 01.04.2022

Bei beruflich veranlassten Umzügen gelten rückwirkend ab dem 01.04.2021 für Inlandsumzüge sowie ab dem 01.04.2022 neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen.

  Umzug bis 01.06.2020 Neu: Umzug ab 01.04.2021 Neu: Umzug ab 01.04.2022
Höchstbetrag für umzugsbedingten Zusatzunterricht der Kinder 1.146 Euro 1.160 Euro 1.181 Euro
Pauschale für sonstige Umzugsauslagen  
Verheiratet 1.433 2) Euro 1.450 2) Euro 1.476 2) Euro
Ledig 860 Euro 870 Euro 886 Euro
Sonstige mitumziehende Person 1) 573 Euro 580 Euro 590 Euro
Mitarbeiter, der keine eigene Wohnung hatte bzw. nicht wieder eine eigene Wohnung einrichtet
Verheiratet oder ledig 172 Euro 174 Euro 177 Euro
1)z.B. Kinder; 2) Für den Arbeitnehmer (=Berechtigter) gilt nun die gleiche Pauschale wie für Ledige; der Ehegatte erhält die Pauschale für sonstige mitumziehende Personen. In der Übersicht wurden die Beiträge addiert.

(BMF, Schreiben vom 21.07.2021, Az. IV C 5 – S2353/20/1004:002, Abruf-Nr. 223718)

Diese neuen Werte gelten auch rückwirkend. Hat der Arbeitgeber die Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge erstattet, kann er die Erhöhungsbeträge steuerfrei nachzahlen. Sollte der Arbeitgeber höhere Pauschalen als die steuerlichen Pauschbeträge erstattet haben, so kann er die rückwirkende Erhöhung der Pauschbeträge in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigen.

Wichtig: Diese Möglichkeiten können nur umgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung noch nicht übermittelt hat. Sollte eine Korrektur nicht mehr möglich sein oder sieht der Arbeitgeber aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge von einer Rückrechnung ab, bleibt dem Arbeitnehmer der Ansatz über die Einkommensteuerveranlagung 2021. Hier kann der Arbeitnehmer dann den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn um den zu hoch versteuerten Teil des Pauschbetrags herabsetzen.

Ähnliche Beiträge

A1-Antrag in Papierform

News: Elektronisches Meldeverfahren bei Entsendungen in Abkommensstaaten weiterhin nicht möglich

Erneute Verzögerung bei der Umsetzung des elektronischen Meldeverfahrens bei Tätigkeit in Abkommensstaaten – A1-Bescheinigungen können seit einigen Jahren digital beantragt werden. Für Abkommensstaaten besteht diese Möglichkeit aktuell jedoch noch nicht. Die Umsetzung des digitalen Verfahrens...
Portal für digitale Rentenübersicht online

New feature: Portal Digitale Rentenübersicht

Das kostenlose Portal der Zentralen Stelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR) ist seit dem 30. Juni 2023 online. Hier können sich alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen Überblick über alle drei Säulen ihrer persönlichen gesetzlichen,...

Sondernews/Merkblätter

Ein Tag bei der IAC … mit unserer Auszubildenden
3. Juli 2025
Teamevent Sommer 2025 :)
30. Juni 2025
News: Sozialversicherungsrechtliche Antragsverfahren
24. Juni 2025
DBA-News Niederlande
22. Juni 2025
USA: Reisehinweise und Neuerungen zur Online-Registrierung und Visa Bulletin
18. Juni 2025
Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union
12. Juni 2025

Sichern Sie sich aktuelles Wissen rund um das Thema „Internationales Personalmanagement - Mitarbeiterentsendung weltweit“