Ab dem 1. Oktober 2021 müssen auch in der Meldung für Finnland arbeitnehmerspezifische Informationen angegeben werden. Bis zum 30.9.2021 wird die Meldepflicht durch ausfüllen des bereits bekannten elektronischen Formulars erfüllt (wichtig: nur anzuwenden, wenn die Entsendung vor dem 1.10.2021 beginnt).
Bei beruflich veranlassten Umzügen gelten rückwirkend ab dem 01.04.2021 für Inlandsumzüge sowie ab dem 01.04.2022 neue Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen.