Litauen unterzeichnet als 21. Staat das Telearbeitsübereinkommen Das Multilaterale Rahmenabkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit gilt seit dem 1. Mai 2024 auch für Litauen und ermöglicht es Arbeitnehmern, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnsitzstaat zu verbringen und gleichzeitig im Arbeitgeberstaat sozialversicherungspflichtig zu bleiben. Neben Deutschland haben...
Italien unterzeichnet Rahmenübereinkommen bei grenzüberschreitender Telearbeit Bereits am 01.08.2023 berichteten wir über das Multilaterale Rahmenübereinkommen bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Durch dieses Übereinkommen ist es Arbeitnehmenden unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bis zu 49,99 % ihrer Arbeitszeit in Form von Telearbeit in ihrem Wohnstaat zu verbringen und trotzdem im Arbeitgeberland sozialversicherungspflichtig zu sein. Bereits im Juli 2023...
In den letzten Jahren hat sich der Trend zum Homeoffice und zur Telearbeit dank des Internets und moderner Technologien verstärkt. Insbesondre während der Pandemie haben Arbeitgeber und Arbeitnehmende sich zunehmend auf das Arbeiten von zu Hause ein-gestellt. Zudem wird von Unternehmen erwartet, dass sie zumindest teilweise die Möglichkeit bieten, von zu Hause zu arbeiten, um...
Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung hielt am 14. + 15. Februar 2023 zwei Online-Module zum Thema Workation und Remote Working – Eine Entwicklung in Global Mobility ab. Praxisbeispiele, Handlungsempfehlungen und Fallbeispiele sowie Diskussionen und Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmer-/innen waren fester Bestandteil des Vortrages. Das Arbeiten außerhalb der Geschäftsräume oder im Ausland gewinnt derzeit noch...
Rahmenvereinbarung erleichtert grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten bei den beteiligten Ländern – Leitfaden zur Telearbeit der Verwaltungskommission läuft zum 30.06.2023 aus. Bereits Mitte 2022 hatte sich die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf den Erlass einer „No-Impact-Policy“ mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31.12.2022 geeinigt, welcher bis zum 30.06.2023 nochmalig verlängert...