Änderungen bei Meldeverfahren Bulgarien

Gemäß der Richtlinie 2014/67/EU des europäischen Parlaments kann auch bei kurzfristigen Montage- oder Projekteinsätzen innerhalb Europas bereits eine Registrierungspflicht bestehen. Alle Länder haben dies umgesetzt und es gibt regelmäßig Updates in den Meldeverfahren und der Funktionalität der Portale.

So gab es auch ein Update im Meldeportal in Bulgarien. Die zu machenden Angaben sind umfangreicher geworden. Es sind mehr personenbezogene Angaben über den Arbeitnehmer und dem Geschäftsführer des entsendenden Unternehmens vorzunehmen. Außerdem muss eine Vertretungsperson ernannt werden, die sich während des Einsatzes in Bulgarien aufhält. Zusätzlich gilt die Pflicht der Benennung einer Kontaktperson. Diese kann sich auch außerhalb Bulgariens aufhalten.

Besonders weitreichend ist aber die Umstellung der Accounts. Um das Portal nach dem Update weiterhin nutzen zu können, müssen sich Arbeitgeber, die bereits Nutzer der Vorgängerversion waren, ebenfalls neu auf dieser Seite registrieren. Nach der Registrierung sollten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Link zum Einloggen erhalten. Daher auch in der Mailbox auf Spams achten. Es kann auch zu Verzögerungen bei der Zustellung der E-Mail kommen. Auch wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, wird Ihr Konto innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anmeldung von einem Systemadministrator aktiviert und Sie können sich dann mit der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse und dem Passwort anmelden.

Eine Entsendung nach Bulgarien ist ab dem 1. Tag der Dienstleistungserbringung und Arbeitstätigkeit in Bulgarien anzuzeigen. Die Meldung und Registrierung muss spätestens bis zum Tag vor der ersten Tätigkeitsaufnahme bei den bulgarischen Behörden vollzogen worden sein. Änderungen einer jeweiligen Entsendung müssen ebenfalls unverzüglich ab Änderungseintritt gemeldet werden.

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